Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Stand: 1.10.2023

Allgemeine Hinweise

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem NIBA e.V. geschlossenen Verträge, die die Teilnahme an

  • der NIBA-Aus- oder Weiterbildung in Bioenergetischer Analyse (Module I-IV),
  • offenen Seminarangeboten incl., Studientag,
  • der Fortbildung in TRE® - Tension & Trauma Releasing Exercises nach David Berceli
  • und die Buchbestellung

zum Gegenstand haben.


Für die Weiterbildung in Bioenergetischer Analyse (Module I – IV) gilt:

Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

Die Anmeldung zu einer Weiterbildung erfolgt schriftlich an das NIBA. Zu den erforderlichen Anmeldeunterlagen gehören: tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Berufspraxis und ein formloses Schreiben zur persönlichen Motivation für die Weiterbildung.

Die Anmeldeunterlagen können vorzugsweise per Mail an das NIBA gesendet werden.

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird ein persönliches Gespräch mit einem/r Trainer/in vereinbart. Dieses Gespräch ist kostenpflichtig und kann auch online durchgeführt werden.

Der Weiterbildungsvertrag zu den Jahresmodulen I und II kommt erst nach diesem persönlichen Gespräch zustande, wenn beide Parteien ihr Einverständnis zur Teilnahme an der Weiterbildung erklären.

Als Voraussetzung für die Anmeldung zu den Modulen III und IV ist der Abschluss des vorklinischen Curriculums und ein weiteres persönliches Gespräch mit einem/r Trainer/in obligatorisch, um Klarheit über den weiteren Verlauf der klinischen Ausbildung zu gewinnen.

Die bioenergetisch-therapeutische Arbeit außerhalb der Fortbildung im Rahmen der klinischen Phase ist erst nach Zustimmung des Weiterbildungsausschusses aufzunehmen.

Die Anmeldung zu einer Weiterbildung ist verbindlich und nicht übertragbar.

Die Jahresmodule I und II der Fortbildung können einzeln gebucht werden.

Mitgliedschaft NIBA e.V. und IIBA(International Institute for Bioenergetic Analysis)

Für die Teilnahme an der Weiterbildung ist die NIBA e.V.- sowie die IIBA-Mitgliedschaft notwendig. Für Mitglieder des NIBA e.V. gilt die jeweils aktuelle Satzung.

Trainingskosten

Die Trainingsgebühren ggf. zzgl. Tagungspauschale sind ab dem ersten Trainingsmonat jeden Jahresmoduls jeweils zum 01. des Monats in zehn gleichen Raten per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag unter Angabe der Rechnungsnummer und der Modulziffer auf folgendes Konto zu zahlen, um die reibungslose finanzielle Abwicklung sicherzustellen:

Norddeutsches Institut für Bioenergetische Analyse e.V. (NIBA e.V.)

Sparkasse Leer/Wittmund
IBAN: DE 1428 55 0000 0150 0186 61 / BIC BRLADE21LER

Für den Fall der Nichteinlösung durch mangelnde Kontodeckung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem NIBA die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung

Ein Jahresmodul beginnt mit dem 1. Tag des 1. Trainings und endet mit dem letzten Tag des letzten Trainings.

Es sind einjährige Verträge sowie zweijährige Verträge möglich.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 3 Monate vor Beginn des ersten Trainings möglich und hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr i.H. v. 100 EUR erhoben. Danach ist bei einem Rücktritt vor Beginn das erste Trainings-Seminar zu bezahlen.

Ab Beginn des 1. Trainingstages ist eine Kündigung des aktuellen Jahresmoduls nicht mehr möglich. Bei zweijährigen Verträgen ist eine Kündigung nur zum Ende des ersten Jahres möglich. Die Kündigung muss bis spätestens 7 Tage nach dem Ende des 3. Trainings-Seminars erfolgen.

Die Teilnahme an den Jahresmodulen I und/oder II in Bioenergetischer Analyse am NIBA ist grundsätzlich über den im Weiterbildungsvertrag festgelegten Zeitraum verpflichtend. Für nicht besuchte Trainings des Moduls gibt es keine finanzielle Rückerstattung. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Ausfallversicherung!

Seminarhaus-Kosten und Stornierungsgebühren

Im Wellinger Hof, Belm unterliegt das NIBA den dortigen Bedingungen, Preisen und Stornierungsgebühren. Übernachtung und Verpflegung werden den Teilnehmer*innen direkt vom Seminarhaus in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch etwaige Stornogebühren bei Absage einzelner Seminare.

In Berlin unterliegt das NIBA ebenfalls den dort erhobenen Kosten für den Seminarraum. Die jeweils aktuellen Bedingungen erfahren Sie bei der Bewerbung bzw. auf Anfrage.

Teilnahmebescheinigungen / Zertifizierung

Nach der Teilnahme an einem Jahresmodul I oder II kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nur bei vollständiger Absolvierung aller Trainingstage und Unterrichtseinheiten.

Die Zertifizierung zur Berufsspezifischen Zusatzqualifikation Bioenergetische Analyse, zum/r Bioenergetischen Übungsleiter/in oder CBT erfolgt nach Abschluss des Curriculums unter den in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen.

Sollte im Nachhinein eine weitere oder andere Zertifizierung angestrebt werden, gelten die Bedingungen des neuen Vertrages – insbesondere die Zulassungsbedingungen zur Zertifizierung.


Für offene Seminarangebote gilt:

Die Anmeldung erfolgt bevorzugt über das Online-Anmeldeformular des NIBA e.V. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Die gesamte Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig, zahlbar auf das in der Rechnung angegebene Konto.

Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Bis 6 Wochen vor Beginn eines einzelnen Workshops fallen 50 EUR / für NIBA-Mitglieder 30 EUR Bearbeitungsgebühr an, für Workshops mit Gebühren ab 500 Euro fallen 100 EUR / 60 EUR an, danach ist keine Erstattung mehr möglich, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in verbindlich benannt. In diesem Fall fällt ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr an.


Für TRE® gilt:

Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

Die Anmeldung erfolgt bevorzugt über das Online-Anmeldeformular des NIBA e.V.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch das NIBA zustande. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Für die Fortbildung als TRE® -Provider gilt: Jedes Training Basis II ist bis spätestens 5 Jahre nach Basis I nur gemeinsam mit Intensiv III sowie drei Gruppensupervisionen buchbar. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung aller Veranstaltungen. Mit der Buchung des Trainings TRE® Basis II ist gleichzeitig die Enrollment-Gebühr für TRE®FA von 45 EUR zu entrichten. Sie beinhaltet die kostenfreie Präsenz in der TRE®-Provider-Liste auf der Web-Seite des NIBA e.V. ab der Zertifizierung.

Für das Institutsbezogene TRE®-Training (Agency Based Training) gilt: Jedes Training Basis II ist bis spätestens 5 Jahre nach Basis I nur gemeinsam mit zwei Gruppensupervisionen buchbar. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung aller Veranstaltungen. Außerdem verpflichtet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer, TRE® nicht freiberuflich gegen Honorar, sondern ausschließlich unter dem Dach der Institution, bei der sie/er angestellt ist oder für die sie/er ehrenamtlich tätig ist, auszuüben.

Die einzelne Kursgebühr ist bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Trainings mit Angabe der Rechnungsnummer und der jeweiligen Kursnummer zu bezahlen an das

Norddeutsche Institut für Bioenergetische Analyse e.V. (NIBA e.V.)

IBAN: DE88 2855 0000 0150 0186 87
BIC: BRLADE21LER

Für TRE®-Development- und Advanced-Trainings sowie TRE®-Provider-Tage gelten die Bedingungen für offene Seminarangebote.

Sollte eine gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird die Anmeldung auf einer Warteliste geführt. Sollte das Nachrücken nicht möglich sein, ist ein alternativer Termin zu benennen. Diese Umbuchung erfolgt kostenfrei.

Bei Wiederholung eines TRE®-Trainings I, II oder III wird ein reduzierter Beitrag erhoben, sofern das Training nicht ausgebucht ist. Hierfür kann die Anmeldung nur schriftlich per Mail, Post oder Fax erfolgen.

Die Kursgebühr ist zahlbar per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Für den Fall der Nichteinlösung durch mangelnde Kontodeckung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem NIBA die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

Rücktritt vom Vertrag, Umbuchung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis sechs Wochen vor Beginn des Trainings Basis I und/oder II möglich und muss schriftlich erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR (Basis I) bzw. 100 EUR (TRE®-Fortbildung ab Basis II) erhoben. Danach ist keine Erstattung mehr möglich, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in verbindlich benannt. In diesem Fall fällt ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr an.

Sollte ein Training/eine Gruppensupervision aus vom Teilnehmer zu verantwortenden Gründen nicht wahrgenommen werden, kann eine Umbuchung auf einen anderen Termin erfolgen. Hierfür fällt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an, danach ist die versäumte wie auch die neu hinzugebuchte Veranstaltung zu zahlen. Wir bemühen uns um zu verantwortende Kulanz, auf diese besteht aber kein Anspruch.


Für alle Veranstaltungen gilt:

Kosten

Ein Überblick über Kosten der verschiedenen Angebote kann der Website bzw. der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Weiterbildungsbeiträge werden vom Vorstand des NIBA e.V. festgelegt, der hierüber den Mitgliedern in der jährlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegt.

Bildungsschecks und ähnliche Gutscheine können auf Anfrage akzeptiert werden.

Unterbringung

Für den Studientag in Papenburg bucht das NIBA die entsprechende Unterkunft für die Teilnehmer. Die Unterbringung direkt im Tagungshaus kann nicht garantiert werden. Eine Unterbringung im Einzelzimmer kann wegen der begrenzten Verfügbarkeit ebenfalls nicht garantiert werden.

In Belm bucht das NIBA die Unterkunft für feste Gruppen im Seminarhaus, soweit dort Plätze vorhanden sind. Die Verteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Online-Angemeldete buchen ihre Unterkunft selber.

An den anderen Seminarorten buchen die Teilnehmer ihre Unterkunft selber.

Für Tagesgäste fällt in den Tagungshäusern eine Tagungspauschale (TP) an und ist mit wenigen Ausnahmen in der Teilnahmegebühr enthalten.

Die Tagungshäuser haben Rücktrittsbedingungen, die sich von denen des NIBA für die Seminare unterscheiden. Das NIBA übernimmt hier keine Haftung.

Rücktritt des Veranstalters

Das NIBA ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder in Fällen höherer Gewalt. Bei Ausfall eines Dozenten und Fällen höherer Gewalt ist das NIBA berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sollte eine Weiterbildungsgruppe nicht zustande kommen, wird das NIBA vor Beginn des Seminars/Trainings/Moduls die bis dahin angemeldeten Teilnehmer informieren und die Teilnahmegebühren zurückerstatten.

Für den Fall, dass der Teilnehmer innerhalb von vierzehn Tagen vor Beginn des Kurses nicht unter der von ihm angegebenen Adresse erreichbar ist, hat er sich rechtzeitig zu erkundigen, ob die Gruppe stattfinden wird.

Fehlzeiten

Sollte ein Teilnehmer einer mehr als ein Training umfassenden Fortbildung krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund einem einzelnen Training, einer Gruppensupervision oder mehreren nicht teilnehmen können, so bleibt er/sie zahlungspflichtig.

Ein Nachholen zu einem späteren Zeitpunkt kann mit den Trainern besprochen werden. Dies ist erneut kostenpflichtig. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarausfall-Versicherung. Ein Anspruch auf das Zertifikat besteht nur bei vollständiger Absolvierung aller Seminartage, Unterrichtseinheiten und der weiteren Voraussetzungen.

Ausschlussregelung

Das NIBA behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Fortsetzung einer Fortbildung durch den verantwortlichen Trainer auszuschließen, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Im Vorfeld eines solchen Falles findet ein vertrauliches Gespräch zwischen Trainer und Teilnehmer statt, um den Sachverhalt konstruktiv zu klären (z.B. Überforderung, selbst- oder fremdschädigendes Verhalten, Symptome, die einer Abklärung oder Behandlung außerhalb des Fortbildungsrahmens bedürfen).

Für ihre physische und psychische Eignung zu unseren jeweiligen Veranstaltungen haften die Teilnehmer, ein Schadensersatzanspruch gegen das NIBA ist diesbezüglich ausgeschlossen.

Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem NIBA oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

Urheber- und Leistungsschutzrechte

Alle Materialien, die vom Veranstalter und /oder Referenten zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der privaten Nutzung. Urheber-, Nutzungs- und Verwendungsrechte verbleiben uneingeschränkt beim jeweiligen Urheber oder sonstigen Berechtigten. Die Materialien dürfen ohne schriftliche Zustimmung des NIBA weder vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

Sonstige Hinweise

Es besteht die Möglichkeit, eine Seminarausfall-Versicherung für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen abzuschließen. Für den Abschluss einer solchen Versicherung sind die Teilnehmer eigenverantwortlich.


Für die Buchbestellung gilt:

Die Lieferung bestellter Bücher und Fachzeitschriften erfolgt gegen Rechnung. Die Zahlung der gesamten Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des NIBA e.V.